Kroatien ist eines der beliebtesten Urlaubsziele österreichischer Staatsbürger und erfolgt die Anreise und Rückfahrt größtenteils mit dem eigenen Pkw. Im Falle eines Auslandsunfalles in Kroatien ist gemäß Art. 3, des Haager Straßenverkehrsübereinkommens (HStVÜ, Lex Loci) kroatisches Recht anzuwenden. Ist nur ein Fahrzeug an dem Unfall beteiligt und ist dieses Fahrzeug in einem anderen als dem Staat zugelassen, in dessen Hoheitsgebiet sich der Unfall ereignet hat, so ist das innerstaatliche Recht des Zulassungsstaates anzuwenden. […]