Kann Schmerzengeld geltend gemacht werden, wenn der Säugling aufgrund gynäkologisch verspätet eingeleiteter Geburt geschädigt wurde? Infolge werde ich mich dieser Frage anhand eines Falles aus meiner Rechtsanwaltspraxis widmen.
Nach gynäkologisch verspätet eingeleitetem Geburtsvorgang wegen übersehener Nabelschnurumschlingung verbunden mit drastischer Sauerstoffunterversorgung des kindlichen Gehirns erlitt der 2009 geborene Säugling nachstehende schwere Beeinträchtigungen:
- Schädigung lebenswichtiger Organe beim Fötus
- schwere perinatale Asphyxie mit konsekutiver hypoxisch-ischämischer Enzephalopathie und schwerer rechtsbetonter spastisch dyskinetischer bilateraler Cerebralparese im Sinne einer schweren psychomotorischen globalen und kombinierten sowie bleibenden Entwicklungsstörung;
- unwillkürliche, unkontrolliert sich wiederholende, teilweise stereotype Bewegungen (Beine, Rumpf, Arme und Schultergürtel, Gesichts- und Mundmuskulatur)
- schwerste Defizite im Bereich der Grobmotorik (kein freier Sitz, kein altersadäquater Lagewechsel, keine adäquate Kopfkontrolle, keine selbständige Fortbewegung) und Feinmotorik (Greifen, Halten, selektive Bewegung)
- schwerste Defizite der Aufmerksamkeit, Konzentration, Körperwahrnehmung und Handlungssteuerung sowie der Koordination
- schwerste kognitive Beeinträchtigung sowie Epilepsie
- schwerste Defizite im Bereich der Handlungsplanung, keine Fähigkeiten im Bereich der Handlungsreihenfolge
- schwere Defizite im Bereich der visuell-räumlichen, der auditiven und der somatosensorischen Wahrnehmung, im Bereich der sprachlichen Entwicklung und Kommunikation sowie der Interaktionsfähigkeit
- Beeinträchtigung der Sehleistung (insgesamt schwerste globale Entwicklungsstörung, d.h. motorische, perzeptive, sprachliche, kognitive, soziale und emotionale Auffälligkeiten)
Für die Zukunft ist keine Besserung der Beeinträchtigungen zu erwarten. Das Mädchen muss mit bleibender, schwerer Schädigung leben.
Höhe des Schmerzengeldes nach zu spät eingeleiteter Geburt
Zur finanziellen Entschädigung oben genannter Verletzungen im Rahmen eines fehlerhaften Geburtsvorganges hat das OLG Wien in der Entscheidung zu Aktenzeichen 30.12.2015, 11 R 142/15f ein Schmerzengeld in der Höhe von € 220.000 zugesprochen.
Was ist ein Geburtsschaden?
Ein Geburtsschaden bezieht sich auf eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die während der Geburt oder unmittelbar danach bei einem Neugeborenen auftritt.
Was tun nach einem Geburtsschaden?
Tritt ein Geburtsschaden aufgrund von medizinischer Fahrlässigkeit oder einem medizinischen Fehler auf, kann dies zu einer möglichen Haftung des medizinischen Personals oder der Einrichtung führen. Die betroffenen Familien können Schadenersatzansprüche geltend machen, um die Kosten für medizinische Behandlungen, Therapien, Assistenzleistungen und andere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Geburtsschaden abzudecken.
Die rechtliche Bewertung von Geburtsschäden ist äußerst komplex und von den individuellen Umständen des Falles abhängt. Sollten Sie einen Geburtsschaden aufgrund von Fahrlässigkeit vermuten, ist es ratsam, rechtlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen, um den Fall zu prüfen und die weiteren Schritte zu planen.
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