Haftet ein Arzt, wenn er ein falsches Medikament verschreibt? Hat der Patient Anspruch auf Schmerzengeld, wenn es zu einer allergischen Reaktion aufgrund der Verabreichung von Penicillin kommt und der Arzt seine Aufklärungspflicht verletzt hat? Infolge werde ich auf die Arzthaftung wegen eines falschen Medikaments anhand eines Falles aus meiner Rechtsanwaltspraxis näher eingehen.
Der Patientin wurde zur Behandlung ihrer Erkältung vom beklagten Arzt ein penicillinhältiges Antibiotikum verordnet und – mit der Anordnung, es drei Mal täglich einzunehmen – in der Ordination ausgehändigt. Die Patientin, die unter einer ihr seit Jahren bekannten Allergie gegen Penicillin leidet und in der Vergangenheit nach der Verschreibung von synthetischem Penicillin bereits massive Beschwerden erlitten hatte, nahm das Medikament ein, weil ihr nicht bekannt war,dass es sich bei dessen Wirkstoff um ein synthetisches Penicillin handelte.
Behandlungsfehler wegen falschem Medikament und Penicillinallergie
Im Gerichtsverfahren wurde angesichts des fehlenden Nachweises der Erfüllung seiner Aufklärungspflicht der Arzt für die durch das Penicillin verursachten schweren Nebenwirkungen zur Haftung heranzogen. Dieser konnte nicht beweisen, dass er in einem Arzt-Patienten-Gespräch seine Patientin zu einer Penicillinunverträglichkeit befragt oder auch nur die Behandlung mit Penicillin thematisiert hatte.
Verletzung der Aufklärungspflicht
Der behandelnde Arzt war hinsichtlich der Erfüllung seiner, nach dem Stand der Medizin bei Penicillin gebotenen, Aufklärungspflicht über mögliche Nebenwirkungen dieses Wirkstoffs beweisbelastet. Er konnte jedoch eine durch ihn erfolgte Aufklärung nicht beweisen, sodass das Gericht die Haftung für die bisherigen sowie derzeit nicht bekannten zukünftigen Folgen und Schäden aus der unterlassenen Aufklärung ausgesprochen hat. Die Patientin hat aufgrund der Verabreichung des falschen Medikaments bzw. der Unterlassung der Aufklärungspflicht Schadenersatz erhalten.
Allergische Reaktion nach falschem Medikament – was tun?
Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten über die möglichen allergischen Reaktionen auf Penicillin sowie über alternative Behandlungsmöglichkeiten zu informieren.
Falls es zu einer allergischen Reaktion aufgrund der Verabreichung von Penicillin kommt und der Arzt seine Aufklärungspflicht verletzt hat, sollte der Patient einen Rechtsanwalt aufsuchen, um den Fall zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.