Verletzung iSd § 1325 ABGB ist jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit und Unversehrtheit. Mehrfach wurde bereits höchstgerichtlich ausgesprochen, dass massive Einwirkungen auf die psychische Sphäre dann als körperliche Verletzung anzusehen sind, wenn sie mit körperlichen krankheitswertigen Symptomen einhergehen, wie dies etwa bei der posttraumatischen Belastungsstörung als Folge eines Unfalls oder aber auch bei Erleben von Todesangst anzunehmen ist. […]