Tierhalterhaftung

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Wurden Sie durch einen Hundebiss, einen Reitunfall, durch eine Kuhattacke oder beim Zoobesuch verletzt? Diese Verletzungen fallen unter die Tierhalterhaftung gem. § 1320 ABGB. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und Schadenersatz zu erwirken. Zum Unterschied der normalen Beweispflicht eines Geschädigten hat bei einer Tierverletzung der Tierhalter zu beweisen, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres gesorgt hat. Gelingt der Beweis nicht, muss er für den entstanden Schaden haften.

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