Im Fall von schweren Verletzungen mit Querschnittslähmungen, wonach die Geschädigten auf die ständige Verwendung von Rollstühlen angewiesen sind, ist mit vermehrten Aufwendungen für die behindertengerechte Wohnungsbeschaffung und Umbaukosten zu rechnen.
Regelmäßig müssen Türen aufgrund der Rollstuhlbreite vergrößert und Bäder komplett umgestaltet werden. Oft sind spezielle Betten und Aufzugsvorrichtungen und Stiegenaufzüge anzuschaffen. Dies wird in Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Rehabdiensten genau erhoben und in Zusammenarbeit mit den Geschädigten/deren Versicherungen die notwendigen Arbeiten dann in Auftrag gegeben.
Weiters sind aufgrund der Verletzungen bei Querschnittslähmungen auch die Neuanschaffung eines größeren Pkws und die notwendigen Umbaukosten für die behindertengerechte Benützung denkbar.
Für den Fall von bleibenden schweren Verletzungen hat der Geschädigte auch Anspruch auf sämtlichen notwendigen pflegebedingten Behandlungsmaßnahmen. Nicht selten ist aufgrund der schwerwiegenden Verletzungen, Lähmungen und Schädelhirntraumata die Notwendigkeit einer Rund-um-die-Uhr (24 Stunden) Pflege notwendig.
Auf diese Ansprüche ist das jeweilige Pflegegeld in Abzug zu bringen.