Zu meinen Mandanten gehören Personen, welche bei medizinischen Kunstfehler und Behandlungsfehler, bei Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen, Sportunfällen, Skiunfällen, durch Angriffe von Tieren, bei der Teilnahme bei Großveranstaltungen und Events jeder Art, durch Verletzung und Außerachtlassung von vertraglichen und gesetzlichen Sorgfaltspflichten und Aufsichtspflichten, bei der Benützung von Freizeitanlagen (Spielanlagen, Rutschen, Sommerrodelbahn, etc.), Wegen und Gebäuden in Ihrer körperlichen und/oder psychischen Integrität verletzt werden.
Die dabei auftretenden Verletzungen sind vielschichtig, reichen von leichten Halswirbelsäulenverletzungen/Schleudertraumata, bei Auffahrunfällen bis zu schwerstverletzten Personen mit Dauer- und Spätfolgeschäden, welche einer ständigen Pflege, allenfalls sogar einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung bedürfen. Durch diese oft schwerstverletzten Mandanten werden nicht nur der unmittelbar Verletzte selbst, sondern auch Angehörige und Lebensgefährten mit lebenslangen Betreuungs- und Pflegemaßnahmen belastet. Nicht selten kommt es zu einer radikalen Veränderung der bisherigen Lebensgewohnheiten.
Eine ständige engmaschige Zusammenarbeit mit den engsten Angehörigen und Lebensgefährten der Mandanten ist somit unumgänglich. Aufgrund der Komplexität der jeweiligen Vertretungsfälle, insbesondere bei medizinischen Behandlungsfehler und Kunstfehler, ist nicht selten eine jahrelange Zusammenarbeit mit den Angehörigen und Lebensgefährten der unmittelbar Geschädigten notwendig.
…das neu geborene Baby, welches durch einen Kunstfehler und Behandlungsfehler im Rahmen des Geburtsvorganges infolge nicht zeitgerechter Vornahme eines Kaiserschnittes durch einen schweren Sauerstoffmangel an einem schweren irreparablen Gehirnschaden leidet.
… das Kindergartenkind oder in weiterer Folge Schulkind, welches infolge unterlassener Aufsichtspflichten der Kindergarten und Schulorgane selbst oder durch ein anderes Kind oder Schüler verletzt werden.
… jugendliche Personen, welche als Diskothekenbesucher, Besucher bei einem Großevent, wie bei Konzert- oder Sportveranstaltungen durch vom jeweiligen Betreiber und Veranstalter unterlassenen Schutzmaßnahmen und Verkehrssicherungspflichten verletzt werden.
… Personen, welche im Skiurlaub durch mangelhafte Pistensicherung einen Skiunfall erleiden, Personen welche im Straßenverkehr im In- und Ausland verletzt werden, Personen welche als Fußgänger durch Mountainbiker, Radfahrer, Inlineskater, Rollschuhfahrer etc. verletzt werden, Personen welche sich im Gasthaus/Restaurant/Hotel etc. durch nicht gesicherte Gefahrenbereiche wie z.B. nicht markierte Treppen, nicht erkennbare Glasscheiben, oder durch nasse und rutschige Böden verletzen .
… Personen welche bei entgeltlichen Freizeitaktivitäten wie Wasserskifahren am Wasserskilift, beim Winterrodeln, auf der Sommerrodelbahn und bei der Benützung durch Vergnügungsanlagen verletzt werden, Personen welche durch nicht gesicherte Gefahrenbereiche (nicht abgesicherte Baustellenbereiche, ungesicherte Öffnungen etc.) wegen Verletzung der allgemein gültigen Verkehrssicherungspflichten verletzt werden.
… Personen welche durch Angriffe von Tieren (Hundebiss, etc.) verletzt werden, Personen welche durch die Benützung von Wegen und Gebäuden verletzt werden.
… Personen, welche einen Arbeitsunfall wegen unterlassener Arbeitnehmerschutzvorschriften durch den Arbeitgeber oder durch einen Arbeitskollegen verletzt werden.
… Angehörige und Lebensgefährten von Schwerstverletzten oder getöteten Personen, welche aufgrund grober Fahrlässigkeit des jeweiligen Unfallsgeschehens Anspruch auf Trauerschmerzengeld haben und Angehörige und Lebensgefährten von Schwerstverletzten und getöteten Personen, welche Anspruch auf Schmerzengeld wegen psychischer Belastungsstörungen mit Krankheitswert haben.
Aufgrund der unzähligen Sachverhaltskonstellationen im Schadenersatzrecht ist die vorgenommene Aufzählung nur beispielhaft.
… Personen, welche aufgrund der zuvor angeführten beispielhaften Sachverhalts- konstellationen Schadenersatzansprüche wie Schmerzengeld, Trauerschmerzengeld, Verunstaltungsentschädigungen, Verdienstentgang und Verdienstentgangsrenten, Unterhaltsschäden für Witwen, Witwer und Waisen, vermehrte Aufwendungen für Haushaltshilfe und behindertengerechte Pflegemaßnahmen (bei gleich bleibenden und dauerhaften Ansprüchen in Form von lebenslänglichen Rentenansprüche), Anschaffungskosten für einen behindertengerechte Wohnungsumbau und Wohnungsanschaffung, Kosten für die Anschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges, Geltendmachung von Pflegegeldansprüche nach dem Bundespflege- geldgesetz oder des jeweiligen Landespflegegeldgesetz, Erwirken von gerichtlichen Feststellungsbegehren zur Absicherung der Geltendmachung von zukünftigen derzeit nicht bekannten Schäden und Folgen aus dem jeweiligen Unfallsgeschehen, Erwirken von Versehrtenrenten und Invaliditätspensionen, Integritätsabgeltungen gem. § 213 a ASVG bei Vorliegen von Arbeitsunfällen geltend machen.
Als Ihr Anwalt nehme ich mir Zeit für Ihre Rechtsprobleme und finde gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen die individuelle, auf den Punkt gebrachte optimale und vorteilhafte Lösung für Sie. Mit Hilfe modernster Anwaltssoftware und Online-Zugängen zu allen relevanten Rechtsdatenbanken bin ich in der Lage, Ihre Rechtsprobleme schnell und fundiert zu bearbeiten.
Juristische Präzision und menschliches Verständnis geben Ihnen die Sicherheit, durch mich bestens vertreten zu sein. Ich würde mich freuen, wenn ich Sie auf Ihrem Weg zur Genesung und zum Erfolg als Ihr Anwalt begleiten darf und Sie mein Mandant werden.