Feststellungs­begehren

Mag-Johannes-Kerschbaumer-Kanzlei-029

Bei schweren Verletzungen sind Dauer-Spätfolgenschäden in der Regel nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Mit einem Feststellungsbegehren wird für den Geschädigten gesichert, dass auch zukünftige, derzeit nicht vorhersehbare Schäden und Folgen aus dem gegenständlichen Unfallsgeschehen zeitlich unbegrenzt gegen den Schädiger und dessen Versicherung geltend gemacht werden können.

Dies kann mit einem außergerichtlichen konstitutiven Anerkenntnis mit Wirkung eines Feststellungsbegehrens oder der Einbringung einer Feststellungsklage gem. § 228 ZPO erfolgen.

Ich hoffe, Ihnen damit einen kurzen Einblick über die möglichen geltend zu machenden Ansprüche aus dem Titel Schadenersatz dargestellt zu haben. Weitere detaillierte Ausführungen entnehmen Sie den jeweiligen Fachgebieten.

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