Produkthaftung

OGH 5 Ob 200/16x Nach der sowohl auf dem Kartonteil der Außenverpackung als auch auf jeder einzelnen Feuerwerksrakete angebrachten Sicherheitsinformation und der Gebrauchsanweisung sollte sich der Verwender „sofort mindestens 8 Meter mit dem Rücken zur Rakete gerichtet entfernen“. Diese für jeden Verwender völlig einsichtige und naheliegende Sicherheitsvorkehrung hat der Kläger missachtet und sich nach nur ca 4 bis 5 m „instinktiv“ zur Rakete umgedreht, weil er beim Abbrennen der Zündschnur eine – nach seiner Darstellung in der Revision – ungewöhnliche Art Zischen hörte. […]
Abgebrochene Operationsschere im Körper verblieben Sind seelische Schmerzen hingegen keine Folge einer Körperverletzung, gebührt Ersatz nur in Ausnahmefällen, etwa bei schwerwiegenden Eingriffen in die psychische Sphäre (RIS-Justiz RS0030778 [insb T1, T3]; 6 Ob 248/09b mwN [Todesangst]; 2 Ob 2009/96x [befürchtete Frühgeburt]). Allein eine Verärgerung, eine Aufregung, ein Schrecken oder Angstgefühle (9 Ob 36/00k) genügen nicht. […]

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