Schmerzengeldentscheidung Querschnittlähmung OLG Wien

Wie hoch sind die Schmerzengeldansprüche in Österreich, wenn der Geschädigte eine Querschnittlähmung erleidet?  Der genaue Betrag ist sicherlich von den Umständen und der Schwere der Verletzung abhängig. Auf eine konkrete Schmerzengeldentscheidung bei Querschnittlähmung des OLG Wiens möchte ich hier eingehen.

In Österreich basiert die Schmerzensgeldentscheidung in der Regel auf den Grundsätzen des Schadenersatzrechts. Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) regelt die Ansprüche auf Schadensersatz. Die Schmerzengeldentscheidung bei Querschnittlähmung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:

  1. Schwere der Verletzung: Die Querschnittlähmung wird als eine schwerwiegende und lebensverändernde Verletzung betrachtet. Die Auswirkungen auf die körperliche, geistige und emotionale Gesundheit der betroffenen Person werden berücksichtigt.
  2. Beeinträchtigung der Lebensqualität: Die Auswirkungen der Querschnittlähmung auf die Lebensqualität, wie Einschränkungen bei der Mobilität, Selbstversorgung, beruflichen Tätigkeiten und Freizeitaktivitäten, spielen eine Rolle bei der Schmerzensgeldentscheidung.
  3. Zukünftige medizinische Kosten: Die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation, Pflegebedarf, Anschaffung von Hilfsmitteln und barrierefreies Wohnen werden bei der Festlegung des Schmerzensgeldes berücksichtigt.
  4. Schmerzen und Leiden: Die physischen Schmerzen und das psychische Leiden, die mit der Querschnittlähmung einhergehen, werden bei der Schmerzensgeldentscheidung berücksichtigt.
  5. Einkommensverlust: Falls die Querschnittlähmung zu einem Verlust an Erwerbsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit führt, können auch der Einkommensverlust und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen in die Berechnung des Schmerzensgeldes einfließen.

Konkrete Schmerzengeldentscheidung bei Querschnittlähmung OLG Wien

Das OLG Wien Aktenzeichen 29.07.2020, 15 R 60/20h hat am 29.07.2020 ein Schmerzengeld in der Höhe von € 320.000 für nachstehende Verletzungen zugesprochen:

  • Querschnittlähmung nach totaler Unterbrechung der Leitfähigkeit des Rückenmarks mit totaler Funktionslosigkeit in den subläsionalen Körperbereichen und Bewegungsunfähigkeit aller vier Extremitäten
  • Blasen- und Mastdarmfunktionsstörung mit Katheterisierung
  • weitgehende Lähmung der Atemmuskulatur mit deutlich erschwerter Atmung (ohne dauernde Notwendigkeit einer assistierten Beatmung)
  • aufgrund der massiv beeinträchtigten Thermoregulation extreme Thromboembolie-Gefährdung sowie Gefahr der Überhitzung bei warmen Außentemperaturen mit Fieber bis zu 40° Celsius;
  • immer wieder Schmerzen im Nackenbereich und Spasmen (Muskulatur muss dauernd durchbewegt, nämlich massiert werden, um zu verhindern, dass sich eine Thrombose mit der Gefahr einer Thromboembolie bildet und auch, um zu verhindern, dass Gelenkskontrakturen einsetzen);
  • alle früheren sportlichen Aktivitäten (vor Unfall mindestens dreimal pro Woche Mountainbiken, einmal pro Woche Fußball und Tischtennis, im Winter Skitouren und Skifahren) nicht mehr möglich;
  • bis Lebensende nur mit Rollstuhl und eingeschränkt fortbewegungsfähig; muss alle 4 Stunden zur Prophylaxe von Druckulzera (Dekubitalbeschwerden) umgelagert werden;
  • unfallbedingte Einschränkungen (speziell Kontrollverlust bzgl. Darm und Blase sowie Probleme mit der Sexualität) „setzen dem Klienten psychisch sehr zu“ (leicht- bis mittelgradige depressive Episoden)
  • Schmerzen: (bis 9. 3. 2018) 404 Tage starke; 442 Tage mittelstarke; 91 Tage leichte; bis zum Lebensende weitere 155 starke, 310 mittelstarke und 1231 Tage leichte

Aufgrund der inflationsbedingten Geldentwertung müsste das OLG bei einer Entscheidung 02/2023 Schmerzengeld in der Höhe von 378.240,00 zusprechen.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Schmerzensgeldentscheidung bei Querschnittlähmung individuell ist und von den spezifischen Umständen des Falls abhängt. Um genaue Informationen über die aktuellen Entwicklungen im österreichischen Recht zu erhalten und spezifische Beratung in Bezug auf eine Schmerzensgeldentscheidung bei Querschnittlähmung zu erhalten, kontaktieren Sie mich gerne.

Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch!

Online Rechtsberatung

Meine Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, Rechtsfragen via E-mail an mich zu übersenden. Ich bin bemüht, Ihre Anfrage innerhalb von 2 Kanzleitagen zu beantworten. Alle Felder mit einem * sind für die Verarbeitung erforderlich.