Schmerzengeldentscheidung Schockschäden oder Trauer

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ValorisiertZuspruchSachverhaltEntscheidung
111.800 €110.000 €Frau; Verkehrsunfall, bei dem die Geschädigte und ihr Ehegatte verletzt und zwei von drei Kindern getötet wurden; Brüche an Brustwirbelkörpern, Blutergüsse zwischen Milz und Niere, Prellungen sowie Hautabschürfungen; posttraumatische Belastungsstörung und körperliche Beschwerden (Verformung und Knickbildung an einem Brustwirbelkörper, geringe Bewegungseinschränkung) als Dauerfolgen; komprimiert 10 Tage starke, 51 Tage mittelstarke und 625 bis 745 Tage leichte Schmerzen. (Weniger als begehrt.)2 Ob 216/19g = Zak 2020/521
91.500 €90.000 €Mann; Verkehrsunfall, bei dem der Geschädigte und seine Ehegattin verletzt und zwei von drei Kindern getötet wurden; Rissquetschwunde am Kniegelenk, Prellungen und leichtes Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule; erfolglose Reanimationsversuche bei den Kindern; posttraumatische Belastungsstörung mit Persönlichkeitsänderung als Dauerfolge; komprimiert 7 Tage starke, 45 Tage mittelstarke und 500 bis 620 Tage leichte Schmerzen. (Weniger als begehrt.)2 Ob 216/19g = Zak 2020/521
89.400 €65.000 €55-jähriger Mann; Trauer mit Krankheitswert aufgrund des Todes seiner Frau und seiner drei Kinder; auf Dauer schwerste psychische Beeinträchtigungen, die medizinisch mittelstarken Schmerzen gleichzusetzen sind.2 Ob 186/03x = ZRInfo 2003/445 = ZVR 2004/6
45.300 €37.000 €Gehirnerschütterung, Schulterblattfraktur, Verrenkungsbruch eines Sprunggelenks, Kniescheibenverrenkung, Lockerung von zwei Zähnen sowie zahlreiche Prellungen und Abschürfungen aufgrund eines Autounfalls; weiters schwere psychische Beeinträchtigungen mit Krankheitswert aufgrund des Todes des das Fahrzeug lenkenden Bruders; komprimiert insgesamt zehn Tage starke, 38 Tage mittelschwere und 156 Tage leichte Schmerzen.2 Ob 39/09p = Zak 2009/513
45.100 €35.000 €Der zu diesem Zeitpunkt 17-jährige Geschädigte litt seit dem Unfalltod seiner Mutter während eines Zeitraums von ca zwei Jahren an schweren Depressionen mit Krankheitswert, weil er den Verlust seiner zentralen Bezugs­person aufgrund geringer intellektueller Fähigkeiten nicht verarbeiten konnte; dann beging er Selbstmord.2 Ob 135/07b = Zak 2007/715
35.600 €35.000 €Kind; akute Belastungsreaktion und Anpassungsstörung aufgrund des nicht miterlebten Unfalltodes der beiden Geschwister; keine neurologischen oder psychiatrischen Dauerfolgen. (Weniger als begehrt.)2 Ob 216/19g = Zak 2020/521
33.900 €25.000 €31-jährige Frau; Unfalltod des gleich alten Ehegatten; Depressionen mit Krankheitswert während der Dauer eines Jahres sowie Gewichtsverlust von 23 kg; noch immer leichte psychische Störungen ohne Krankheitswert.2 Ob 292/04m = ZRInfo 2005/139
30.900 €30.000 €Psychische Störung mit Krankheitswert aufgrund des Todes der Ehegattin (chronifizierte depressive Episode im Anschluss an eine Anpassungsstörung und an eine physiologische, dann pathologische Trauerreaktion; Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung); Arbeitsunfähigkeit; Teilbemessung für einen Zeitraum von 4,5 Jahren. (Weniger als begehrt.)5 Ob 168/19w = Zak 2020/315
29.800 €21.500 €14-jährige Frau; Magersucht von lebensbedrohlichem Ausmaß und Depressionen aufgrund der Belastungen durch den Unfall der Eltern.2 Ob 111/03t = ecolex 2003/331 = EvBl 2004/1 = JBl 2004, 111 = RdW 2003/551 = ZRInfo 2003/307 = ZVR 2004/26
25.800 €20.000 €Trauer ohne Krankheitswert aufgrund des Todes des sechsjährigen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes.2 Ob 263/06z = Zak 2007/587
25.700 €20.000 €Trauer über den (nicht selbst miterlebten) Unfalltod der 12 Jahre alten Tochter; Depressionen mit Krankheitswert (Psychotherapie mit 33 Sitzungen); komprimiert zwei bis drei Wochen mittelstarke und fünf bis sechs Wochen leichte seelische Schmerzen.2 Ob 99/08k = Zak 2008/545
25.400 €20.000 €Trauer ohne Krankheitswert über den Unfalltod der 19-jährigen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Tochter.2 Ob 55/08i = Zak 2008/579
21.700 €20.000 €Trauer und psychische Beeinträchtigungen des 13-jährigen Kindes über einen Zeitraum von mehreren Monaten aufgrund des Todes des Vaters (komprimiert gleichzusetzen mit einer Woche starken und drei Monaten leichten körperlichen Schmerzen); keine Dauerfolgen; unter Abweisung eines Mehrbegehrens (Zurückweisung der Revision).1 Ob 22/16s = Zak 2016/189
21.600 €20.000 €Trauerreaktionen mit und ohne Krankheitswert der Mutter eines aufgrund eines Diagnosefehlers tot geborenen Kindes (Depressionen, Selbstvorwürfe, Schlafstörungen, Ängste und Befürchtungen bei den folgenden Schwangerschaften; krankheitswertige Folgen sind komprimiert einem Tag starken, zehn Tagen mittleren und 20 Tagen leichten körperlichen Schmerzen gleichzusetzen).1 Ob 114/16w = Zak 2016/714
21.100 €20.000 €Für massive psychische Belastungen ohne Krankheitswert, weil sich nach über 20 Jahren herausgestellt hat, dass aufgrund einer Kindesvertauschung in der Geburtsklinik das Kind nicht das leibliche Kind bzw die Eltern nicht die leiblichen Eltern sind. (Weniger als begehrt.)4 Ob 208/17t = Zak 2018/258
19.000 €15.000 €Trauer der fast gleichaltrigen Geschwister ohne Krankheitswert über den Unfalltod der 19-jährigen, im gemeinsamen Haushalt lebenden Schwester.2 Ob 55/08i = Zak 2008/579
17.800 €13.000 €Trauer ohne Krankheitswert; Tod der 61 Jahre alten Mutter des 40-jährigen Anspruchsberechtigten; der Anspruchsbe­rechtigte lebte mit eigener Familie im eigenen Haushalt in unmittelbarer Nachbarschaft seiner Mutter, zu der er ein ausgezeichnetes, besonders enges und intensives Verhältnis hatte.2 Ob 141/04f = JBl 2004, 792 = ZRInfo 2004/333 = ZVR 2004/86
17.400 €15.000 €Trauer ohne Krankheitswert über den Tod des Vaters ohne nähere Darstellung der Intensität (Zurückweisung der Revision).2 Ob 161/12h = Zak 2012/709
16.200 €15.000 €Die Geschädigte und ihr Lebensgefährte wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt, der Lebensgefährte starb 14 Monate später an den Unfallfolgen. Die Geschädigte hatte einerseits körperliche Schmerzen aufgrund ihrer Verletzung (komprimiert 1 Woche mittelstarke und 16 Tage leichte Schmerzen) und andererseits seelische Schmerzen mit Krankheitswert aufgrund des Krankheitsverlaufs und Todes ihres Lebensgefährten (komprimiert 4 bis 5 Wochen leichte Schmerzen). (Weniger als begehrt.)2 Ob 217/16z = Zak 2017/240
14.900 €11.000 €Trauer über den Tod der Lebensgefährtin und Verlobten, nur während der ersten 14 Tage mit Krankheitswert.2 Ob 212/04x = Zak 2006/235
12.000 €10.000 €Trauer des Witwers über den Tod seiner Frau, mit der er 44 Jahre lang verheiratet war; der Witwer „fiel aufgrund des Todes seiner Frau in ein schwarzes Loch“, ehelichte aber zweieinhalb Jahre später eine andere Frau.2 Ob 148/15a = Zak 2016/643
12.000 €9.000 €Trauer ohne Krankheitswert; Tod des 46 Jahre alten behinderten Bruders, der zwar in einem eigenen Haushalt lebte, zu dem aber eine intensive fürsorgliche Beziehung bestand, die über ein durchschnittliches geschwisterliches Verhältnis hinausging und fast einem väterlichen Verhältnis entsprach.2 Ob 90/05g = EvBl 2005/165 = ZRInfo 2005/226 = ZVR 2005/73
11.200 €10.000 €Zwei Tage andauernder Schockzustand aufgrund der Nachricht von der lebensgefährlichen Verletzung eines nahen Angehörigen; ebenfalls krankheitswertiger Leidenszustand aufgrund der familiären Belastungen durch die Verletzungsfolgen (komprimiert zwei Tage starke, zwei Wochen mittlere und zwölf Wochen leichte seelische Schmerzen).2 Ob 72/13x = Zak 2013/814
10.800 €10.000 €Trauerreaktionen mit und ohne Krankheitswert des Vaters eines aufgrund eines Diagnosefehlers tot geborenen Wunschkindes (krankheitswertige Folgen sind komprimiert einem Tag schweren, fünf Tagen mittleren und 20 Tagen leichten körperlichen Schmerzen gleichzusetzen).1 Ob 114/16w = Zak 2016/714
8.200 €8.000 €Krankheitswertige psychische Beeinträchtigungen nach dem Tod des Ehegatten bei einem Skiunfall für die Dauer von ca zwei Monaten, die leichten Schmerzen gleichzusetzen sind; die folgende Trauerperiode ohne Krankheitswert ist mangels groben Verschuldens des für den Unfall verantwortlichen Pistenhalters nicht zu berücksichtigen. (Weniger als begehrt.)2 Ob 109/19x = Zak 2020/85
4.600 €3.800 €Psychische Beeinträchtigungen mit Krankheitswert (Alpträume, Schlafstörungen sowie Angst- und Depressionszustände) aufgrund der Tötung des geliebten Haustiers; komprimiert 30 Tage leichte und vier Tage mittlere Schmerzen.OLG Wien 12 R 146/10v = ZVR 2012/35

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