Kein Schockschaden/Schmerzengeld aufgrund Tötung eines Tiers

Keine Haftung für Schockschäden aufgrund der Tötung eines Tiers

ABGB: § 1295 Abs 1, §§ 1325, 1331, 1332a

Eine Haftung des Schädigers für Schockschäden aufgrund der Tötung eines Tiers stößt auf begründete Einwände und wurde vom OGH noch nie vertreten. Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der entsprechenden Schadenersatzklage eines Minderjährigen kann daher mangels Erfolgsaussichten abgelehnt werden (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

OGH 30. 8. 2016, 1 Ob 125/16p

Anmerkung: Die minderjährige Klägerin macht den beklagten Stallbetreiber für den Tod des Pferdes ihres Vaters verantwortlich und begehrte Schmerzengeld für eine psychische Erkrankung, die aufgrund der innigen Beziehung zu dem Tier bei ihr

 

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