Schmerzensgeld Beeinträchtigung des Sehvermögen

Schmerzensgeld, Sehverlust, Sehverminderung

Bei einem Verkehrsteilnehmer, der durch einen Auffahrunfall eine Zerrung der Hals- und Lendenwirbelsäule sowie eine Netzhautablösung auf dem einen und einen Netzhautdefekt auf dem anderen Auge mit einer Verminderung der Sehleistung um insgesamt 90 % und darüber hinaus eine erhebliche Persönlichkeitsveränderung erleidet, ist ein Schmerzengeld in der Höhe von € 75.000,00 angemessen.

Dazu siehe allem OGH vom 28.06.2012 zu 2 Ob 55/12 w.

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