Aktuelle (Fort-)Entwicklungen beim Schmerzengeld,
Das LG Innsbruck in einer rechtskräftigen Entscheidung I. Instanz den bisher nominell höchsten Schmerzengeldbetrag von 250.000 € zugesprochen hat (69 Cg 36/11k). Bei der Geschädigten handelt es sich um ein neunjähriges Kind, das seit dem zweiten Lebensmonat aufgrund eines Arztfehlers an einer irreparablen Hirnschädigung leidet, die mit absoluter Immobilität, lebenslanger Pflegebedürftigkeit, völlig verzerrten Sinneswahrnehmungen und der Unfähigkeit, Sprache zur Interaktion zu nutzen, verbunden ist. Zusätzlich zum Schmerzengeld erhielt sie 25.000 € als Verunstaltungsentschädigung.
Nochmals ist festzuhalten, dass es sich dabei um keinen Zuspruch durch den OGH handelt. Es ist aber in Zukunft davon auszugehen, dass auch diese Instanz bei der nächsten Möglichkeit seine bisherige Judikatur zum Schmerzengeld entsprechend anpassen wird.