Die nebelverhangene und verregnete Herbstzeit birgt besondere Verkehrsgefahren. Wenn die Tage kürzer werden steigt die Gefahr von Wildunfällen, daher unbedingt die Wildwechsel-Warntafeln beachten, das Tempo reduzieren und immer bremsbereit fahren. Da bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichem Ausweichmanöver ein hohes Unfallrisiko besteht kann der Lenker gehalten sein, auf solche Manöver zu verzichten und den Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf zu nehmen. Entscheidend dafür sind die Größe des Tieres und das Ausmaß der Verletzungsgefahr für die Insassen. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Kollision mit kleinem Wild wie Hasen, Mardern oder Füchsen in Kauf zu nehmen. Ein falsches Verhalten des Fahrzeuglenkers kann bei Verletzungen von Insassen zur strafgerichtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung und im Versicherungsrecht im Bereich der Kaskoversicherung zur Ablehnung der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit zur Folge haben.
Als tückische Herbstfalle kann sich herabfallendes Laub erweisen. Bei Nebel und schlechten Sichtverhältnisse ist kaum vorauszusehen wo zwischen griffigeren Stellen die gefährliche, durch das Laub verursachte, Glätte lauert. Die dadurch verlängerten Bremswege haben die Fahrzeuglenker bei der Wahl ihrer Geschwindigkeit zu berücksichtigen. Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stellt ein (Mit-) Verschulden dar, in der Kaskoversicherung wird die Versicherung den Einwand der groben Fahrlässigkeit erheben.
Durch beschlagene oder verschmierte Autoscheiben sind vor allem in der Dunkelheit unauffällig gekleidete Fußgänger leicht zu übersehen. Dabei sind Kinder besonders gefährdet und sind Bekleidungen mit Reflektoren anzuraten. Eine rechtliche Verpflichtung dafür besteht aber nicht.