Schmerzensgeld Stalking

Rechtsprechung / Schadenersatz
Schmerzensgeld für Stalking

ABGB: §§ 1325, 1328, 1328a
5.000 € Schmerzengeld für die psychischen Beeinträchtigungen ohne Krankheitswert aufgrund der mehr als ein Jahr andauernden beharrlichen Verfolgung (mehrmals wöchentlich; in Form von Nähe suchen, Hinterhergehen, Filmen und Fotografieren, auch von der Straße aus in das Schlafzimmer) und einer einmaligen sexuellen Belästigung (Zurückweisung der Revision).
OGH 15. 12. 2015, 8 Ob 129/15a

Online Rechtsberatung

Meine Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, Rechtsfragen via E-mail an mich zu übersenden. Ich bin bemüht, Ihre Anfrage innerhalb von 2 Kanzleitagen zu beantworten. Alle Felder mit einem * sind für die Verarbeitung erforderlich.