Schmerzengeld Recherche
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Meine Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, Rechtsfragen via E-mail an mich zu übersenden. Ich bin bemüht, Ihre Anfrage innerhalb von 2 Kanzleitagen zu beantworten.
Alle Felder mit einem * sind für die Verarbeitung erforderlich.
Die Stellungnahme der Kanzlei erfolgt grundsätzlich ebenfalls über E-mail. Sollten Sie eine Stellungnahme in anderer Form bevorzugen, so ersuche ich Sie, dies auf Ihrer Anfrage zu vermerken.
Ich erachte mich an die Empfehlung der Wiener Rechtsanwaltskammer gebunden, wonach die 1. Anwaltliche Auskunft kostenlos ist. Dies gilt auch für die von mir angebotene Auskunft über die Höhe Ihrer Schmerzensgeldansprüche. Um diese möglichst genau recherchieren zu können, wäre eine kurze Darstellung ihrer Verletzungen und des bisherigen Behandlungs- verlaufes, insbesondere Anzahl der Operationen, Dauer des Krankenhausaufenthaltes, Rehabilitationsaufenthalt, etc., dienlich.
Gern kann diese Auskunft – wenn gewünscht – telefonisch erteilt werden. Sämtliche mir erteilten Informationen unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Sofern ich mich zur Beantwortung Ihrer Anfrage im Rahmen der kostenlosen ersten anwaltlichen Auskunft nicht in der Lage sehe, werde ich Sie vor dem Entstehen eines Honoraranspruches darauf hinweisen.